Stellungnahme von Rechtsanwalt (D) Alexander Pamen zu den öffentlichen Behauptungen des Losers und Analphabeten Markus Kompa

Veröffentlicht am 28. Januar 2026 um 19:24

Stellungnahme von Rechtsanwalt (D) Alexander Pamen

zu den öffentlichen Behauptungen des Losers und Analphabeten Markus Kompa

In verschiedenen Veröffentlichungen hat Herr Markus Kompa über meine Person Tatsachenbehauptungen verbreitet, die in wesentlichen Punkten unzutreffend, irreführend und geeignet sind, meinen beruflichen und persönlichen Ruf zu schädigen. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

1. Zu den angeblich „fragwürdigen Abmahnungen“

Es ist unzutreffend, dass meine rechtlichen Schritte auf „Lappalien“ oder auf bloße Konstruktionen gerichtet gewesen seien.
Gegenstand meiner Verfahren waren Verstöße gegen datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und informationsrechtliche Vorschriften, insbesondere im Bereich unzulässiger elektronischer Werbung.

Dass Gerichte länderübergreifend (Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz u.a.)  meine Positionen in mehreren Verfahren bestätigt haben, zeigt, dass es sich gerade nicht um bloße Schikane handelte, sondern um die Durchsetzung geltenden Rechts.
Unionsrechtliche Verbraucher- und Datenschutzrechte sind verbindliches Recht und keine unverbindlichen Empfehlungen.

2. Zur Behauptung, ich sei „mein eigener Mandant“

Richtig ist, dass ich in einzelnen Verfahren meine eigenen Rechte geltend gemacht habe, weil weiße deutsche Anwälte entweder unfähig oder nicht willens sind, Angehörige von Minderheiten wirksam zu vertreten. Ich gehe gegenwärtig sowohl berufsrechtlich als auch zivilrechtlich u.a. gegen Rechtsanwalt Daniel Raimer aus Düsseldorf, Rechtsanwalt Alexander Fleck aus Mannheim, Rechtsanwalt Dr. Norbert Lösing aus Lüneburg, Rechtsanwalt Ingo Lindemann aus Köln, Rechtsanwalt Mark Eplinius aus Potsdam, Rechtsanwältin Isabel Schemmel aus Köln, Rechtsanwältin Julia Hiterscheid aus Berlin u.a. wegen schwerwiegender Verletzungen von anwaltlichen Berufspflichten und Parteiverrats vor.  Ich nehme eigene Rechtsangelegenheiten oft selbst in Angriff, weil die deutsche Anwaltschaft noch von einem rassistischen Welt- und Menschenbild geprägt ist, wie auch die grotesken und unwahren Tatsachenbehauptungen des Herrn Markus Kompa, teilweise einfach ins Blaue hinein, belegen. Auch Teile der deutschen Justiz, in der überwiegend sogenannte Arier und kaum Minderheiten tätig sind, pflegen dieses rassistische Menschen- und Weltbild. In deren Augen verdienen Minderheiten keinen Rechtsschutz. 

Die Verteidigung der Rechtsordnung durch meine umfangreiche und sehr erfolgreiche Tätigkeit ist rechtlich zulässig und stellt weder einen Missbrauch noch eine Unredlichkeit dar. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH haben mehrfach betont, dass auch Einzelpersonen ihre subjektiven Rechte effektiv durchsetzen dürfen - und müssen. Die Rechtsordnung lebt davon, dass subjektive Rechte wahrgenommen werden. Menschenrechte fielen nicht vom Himmel; sie wurden erkämpft. 

3. Zu den Kanzleisitzen und angeblichen „Briefkastenadressen“

Die Behauptung, es handele sich um bloße Scheinadressen, ist unzutreffend. In der Schweiz war Her Kompa noch nie. Er kann sich nicht einmal eine Zugfahrt nach Berlin zur Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung leisten. Gegenwärtig ist eine Schadenersatzklage gegen Herrn Kompa hängig, in der meine Vermieterin aus Zürich /Schweiz aussagen wird. Herr Kompa pflegt einen Neid, da er in seinem Leben komplett gescheitert ist. Anwälte, die was zu sagen haben, leben überhaupt nicht in Köln Ehrenfeld. Herr Kompa betreibt seine "Kanzlei" in seinem Wohnzimmer. Es wäre sogar vorzugswürdig, einen "Scan-Service" zu nutzen, als eine Kanzlei im eigenen Wohnzimmer zu betreiben. Wie die auf tiefster Stufe stehenden spekulativen Behauptungen des Herrn Kompa belegen, ist er unfähig, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden. Demgemäß habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Herr Kompa in der Lage ist, Privates und Berufliches voneinander zu trennen. Rechtsanwälte, die ihre "Kanzlei" im Wohnzimmer betreiben, haben regelmäßig keine Ahnung von Sachlichkeit, weil sie schon durch die fehlende räumliche Distanz Privates und Berufliches vermischen/vermengen.
Internationale juristische Tätigkeit erfordert flexible Bürostrukturen, insbesondere bei grenzüberschreitender Mandatsarbeit.
Die Nutzung externer Büro- oder Postdienstleister ist weder rechtswidrig noch ungewöhnlich und sagt nichts über die Existenz oder Seriosität einer anwaltlichen Tätigkeit aus. Weiße deutsche Rechtsanwälte sind überwiegend nicht einmal in der Lage, den Auskunftsanspruch betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO ordnungsgemäß zu erfüllen. Sie haben oft keine Ahnung vom Datenschutz, wie auch die Tatsachenbehauptungen des Herrn Markus Kompa belegen.

Die Unterstellung, dies diene der Vereitelung von Zwangsvollstreckung, ist spekulativ und entbehrt jeder Tatsachengrundlage. Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland begründet, um den Kampf mit Herrn Kompa und seiner rassistischen Bande aus der deutschen Justiz aufzunehmen. Sollte er Vollstreckungstitel besitzen, kann er sie nun zur Geltung bringen. Wir leben inzwischen in demselben Bundesland. Ich biete ihm und der deutschen Justiz voller Verbrecher (strukturelle Rechtsbeugungen)  die Stirn. 

4. Zu den Bankverbindungen

Die Nutzung von Bankverbindungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ist unionsrechtlich zulässig und im Binnenmarkt ausdrücklich geschützt.
Auch hier wird ohne Tatsachengrundlage ein rechtswidriges Motiv unterstellt.

5. Zu angeblichen Belästigungen

Die Darstellung, ich hätte Herrn Kompa „belästigt“, ist verzerrend und unzutreffend.
Richtig ist, dass es im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen zu umfangreicher Korrespondenz kam.
Diese betraf rechtliche Streitfragen und war durch den Verfahrenskontext bedingt.

Die Darstellung eines angeblichen „Hausbesuchs zur Belästigung“ entspricht nicht den tatsächlichen Umständen und dient offenkundig der Dramatisierung. Herr Kompa ist nicht so wichtig, dass ich meine Zeit verlöre, um nach Köln Ehrenfeld - einer hässlichen Arbeiterstadt - zu fahren. Herr Kompa leidet ganz offensichtlich an Aufmerksamkeitsdefiziten.

6. Zur Frage der anwaltlichen Zulassung

Die pauschale Behauptung, ich hätte „endgültig“ meine deutsche Zulassung verloren, ist in dieser Form irreführend.
Rechtliche Auseinandersetzungen über berufsrechtliche Fragen sind anhängig und unterliegen gerichtlicher Überprüfung.
Aus schwebenden Verfahren dürfen keine endgültigen Tatsachenbehauptungen konstruiert werden. Ich bin ein Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Insbesondere der hessischen Justiz, der ich Verbrechen gegen die Menschlichkeit und strukturelle Rechtsverweigerung vorwerfe, biete ich die Stirn.

7. Zu angeblicher „Unvollstreckbarkeit“ und „konspirativem Lebensstil“

Diese Begriffe sind wertend, abwertend und nicht überprüfbar.
Sie dienen erkennbar nicht der Information, sondern der Diskreditierung.

Ein im Ausland lebender EU-Bürger ist weder „konspirativ“ noch entzieht er sich per se rechtlichen Verpflichtungen.
Die Schweiz ist Teil des europäischen Rechtsverkehrs, Vollstreckungshilfe ist möglich.

8. Zu den Verfahren gegen Profity GmbH

Richtig ist, dass das Kammergericht Berlin mit einstweiliger Verfügung vom 4. Februar 2022, Aktenzeichen 5 W 8/22, der Profity GmbH Werbehandlungen untersagt hat. Den hiergegen gerichteten Widerspruch des Herrn Markus Kompa wies das Landgericht Berlin mit Urteil vom 23.6.2022 zurück. Richtig ist auch, dass die in der Schweiz von der Profity GmbH eingereichte "negative Feststellungsklage" mit Urteil des Obergerichts Zug vom 19. November 2023, Aktenzeichen Z1 2023 5, rechtskräftig abgewiesen wurde und die Profity GmbH zur Zahlung einer Prozessentschädigung an mich verurteilt wurde. Diese Tatsachen belegen, dass meine rechtlichen Positionen keineswegs haltlos waren. Herr Kompa ist ein Analphabet, der seinen Mandantschaften hohen Schaden zufügt.  Er macht jedes Verfahren zu seiner ganz persönlichen Angelegenheit und verliert dadurch jede Distanz zur Sache bzw. jede Achtung vor seinen Mandantschaften. Er verkennt, dass seine (offenkundig bewusst) falschen Tatsachenbehauptungen auch seinen Mandantschaften unmittelbar zugerechnet werden können, was Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann.

9. Zur Aufforderung, Forderungen an Dritte zu zahlen

Die Aufforderung, vermeintliche Forderungen nicht an mich, sondern an Dritte zu leisten, ist rechtlich höchst problematisch und geeignet, in bestehende Rechtsverhältnisse einzugreifen.
Ich behalte mir ausdrücklich vor, gegen entsprechende Aufrufe rechtlich vorzugehen.


Schlussbemerkung

Ich stelle klar:

Ich habe meine Rechte auf Grundlage geltenden Rechts wahrgenommen.
Ich habe gerichtliche Verfahren geführt, die ganz überwiegend zu meinen Gunsten entschieden wurden.
Ich habe weder Personen belästigt noch mich rechtswidrig verhalten.

Was Herr Kompa verbreitet, ist in weiten Teilen:
– selektiv,
– spekulativ,
– abwertend formuliert
und nicht geeignet, ein objektives Bild zu vermitteln.

Es sind Klagen gegen Herrn Kompa wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen, Rufschädigung und unzulässiger öffentlicher Herabsetzung anhängig. In diesen Verfahren werden insbesondere auch Vermieter aus der Schweiz aussagen. Gegen Herrn Kompa mache ich Schadenersatz in sechsstelligem Bereich geltend und begehre insbesondere die Anrufung des EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens. 

Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass juristische Auseinandersetzungen nicht durch persönliche Diffamierung ersetzt werden dürfen. Davon haben Herr Markus Kompa und zahlreiche deutsche Rechtsanwälte gar keine Ahnung. Voller Beleidigungen und Herabsetzungen sind deren Schriftsätze - sie reklamieren aber für sich einen "Achtungsanspruch". 

Auch stellvertretend für alle Minderheiten in Deutschland nehme ich den Kampf auf.

Rechtsanwalt Alexander Pamen

Rechtsanwalt Alexander Pamen